Mindestlohn steigt auch 2022
Der gesetzliche Mindestlohn wird auch 2022 in zwei Stufen erhöht:
- zum 01.01.2022: 9,82 EUR
- zum 01.07.2022: 10,45 EUR
Werden Minijobber beschäftigt, darf die 450 EUR-Grenze nicht überschritten werden. Das heißt: Greift hier der gesetzliche Mindestlohn, beträgt die zulässige Höchstarbeitszeit ab 01.01.2022 45,82 Stunden im Monat (450 EUR/9,82 EUR).