Arbeitgeber aufgepasst: Lohnkosten ändern sich ab dem 01. Oktober

Arbeitgeber aufgepasst: Lohnkosten ändern sich ab dem 01. Oktober

Ab dem 01. Oktober liegt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn bei 12,00 Euro brutto pro Stunde. Die Flexibilität der Entgeltgestaltung wird damit in einigen Branchen weiter eingeschränkt, aber keinesfalls entkräftet. Bei vielen Unternehmen besteht daher mehr Beratungsbedarf denn je. Denn mit dem Mindestlohn ändern sich auch die Bestimmungen bei Mindestlohn, Mini- und Midijobs – und damit bei Beschäftigungsverhältnissen, die in Hotellerie und Gastronomie weit verbreitet sind.

Für Arbeitgeber aus dem Gastgewerbe gehen damit eine Reihe von Fragen, Unsicherheiten und Sorgen einher. Die Erhöhung des Mindestlohnes führt zu höheren Verdienstgrenzen und ändert die maximal zu leistende Arbeitsstunden pro Monat bei Mini- und Midijobs. Zudem gibt es auch Auswirkungen auf die Berechnung der steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.