Insolvenzrecht | Verlängerung Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beschlossen

Die Bundesregierung hat am 2.9.2020 die von der BMJV vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) beschlossen.

Hintergrund: Durch das Corona-Virus ist im März 2020 die Insolvenzantragspflicht für die Geschäftsleiter von Unternehmen ausgesetzt worden, die infolge der COVID-19-Pandemie insolvent geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren. Die Aussetzung der Antragspflicht läuft zum 30.9.2020 aus.

Die beschlossenen Änderungen sehen vor:

  • Die Aussetzung der Antragspflicht bis zum 31.12.2020 zu verlängern.
  • Diese Verlängerung soll jedoch nur für Unternehmen gelten, die infolge der COVID-19-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein.
  • Zahlungsunfähigen Unternehmen ist es nicht gelungen, ihre Finanzlage unter Zuhilfenahme der vielfältigen staatlichen Hilfsangebote zu stabilisieren. Um das erforderliche Vertrauen in den Wirtschaftsverkehr zu erhalten, sollen diese Unternehmen daher nicht in die Verlängerung einbezogen werden.

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