TSE-Meldepflicht für Ihre elektronischen Registrierkassen

Seit über zwei Jahren sollten Unternehmer mit elektronischen Registrierkassen diese an die Finanzverwaltung melden. Aktuell lagen die entsprechenden Meldesysteme nicht vor. Mit dem 01.01.2025 liegen diese vor und wir können Ihre Kassendaten an die Finanzverwaltung senden. Es gibt hier eine Meldepflicht. Des Weiteren muss die Rückgabe/ Austausch der Kasse ebenfalls angezeigt werden. Sofern Sie eine neue Kasse in 2025 erwerben, müssen wir diese innerhalb eines Monats an die Finanzverwaltung melden und das alte Kassensystem abmelden.

Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen:

1. **Allgemeine Angaben**: Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen, Art und Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme sowie der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE).

2. **Geräteinformationen**: Seriennummer und Datum der Anschaffung oder Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems.

Bitte lassen Sie uns diese Daten bis zum 31.12.2024 zukommen.